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09 | 03 | 2010
Partnervermittlungsrecht

Im Rahmen meiner Tätigkeit auf dem Gebiet der gewerblichen Ehe- und Partnerschaftsvermittlung habe ich erfahren, dass es ein großes Bedürfnis nach Rechtsinformationen aus diesem Bereich gibt. Zumeist geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung des gezahlten Honorars verlangt werden kann. In manchen Fällen wird - z.B. aufgrund fehlender Informationen oder aus Scheu vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung - auf die rechtzeitige Geltendmachung erfolgversprechender Forderungen verzichtet.

Diese Webseite soll Ihnen eine Orientierung zu typischen Rechtsfragen aus dem Bereich des Partnervermittlungsrechts vermitteln. Für eine persönliche Beratung stehe ich unter der Telefonnummer 0201 - 37 97 804 gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen zur meinem Leistungsangebot finden Sie im Auswahlmenü auf der rechten Seite.

 
Kanzlei Dr. Heskamp

In den untenstehenden Menüs finden Sie nähere Informationen zu den von mir angebotenen Leistungen.

Die genannten Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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