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Thüringer Oberlandesgericht - Urteil vom 27.02.02 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Die fehlende Aushändigung einer Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditgeschäft stellt einen Fall der irreführenden Geschäftspraxis und der wettbewerbswidrigen Ausnutzung der Rechtsunkenntnis des Verbrauchers dar.
2. Bei Partnervermittlungsverträgen ist Vorauskasse üblich. Wird dem Kunden Ratenzahlung eingeräumt, so handelt es sich um einen Zahlungsaufschub. Es wird vermutet, dass dieser nur entgeltlich gewährt wird, so dass die Vorschriften über Verbraucherkredite anwendbar sind.
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OLG Dresden - Urteil vom 29.02.00 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Ein Verbraucherkredit liegt nicht vor, wenn der Fälligkeitstermin für die Hauptleistung beider Parteien (also sowohl für die Zahlung des Entgelts wie auch für die Unterbreitung von Partnervorschlägen) hinausgeschoben wird.
2. Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung ist nicht automatisch das Vorliegen eines entgeltlichen Kredits anzunehmen wenn von vornherein ein identischer Bar- und Teilzahlungspreis angegeben wird.
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OLG Dresden - Urteil vom 09.11.99 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: Es ist wettbewerbswidrig, den Kunden zwar eine Belehrung über sein Widerrufsrecht unterschreiben zu lassen, ihm dann die Widerrufsbelehrung aber nicht auszuhändigen.
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BGH - Urteil vom 05.11.98 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: Eine Klausel, die den Kunden verpflichtet, im Falle der Erfolglosigkeit der Partnervermittlung nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch einmal einen Vertrag zu denselben Konditionen abzuschließen, stellt eine unangemessene Benachtigung gem. § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) dar und ist daher unwirksam.
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OLG Nürnberg - Urteil vom 07.10.97 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: Eine Klausel, die den Kunden verpflichtet, im Falle der Erfolglosigkeit der Partnervermittlung nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch einmal einen Vertrag zu denselben Konditionen abzuschließen, stellt eine unangemessene Benachtigung gem. § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) dar und ist daher unwirksam.
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OLG Nürnberg - Urteil vom 27.05.97 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Eine "Aufnahmegebühr" bezeichnet einen nicht mehr rückforderbaren Vergütungsanteil. Eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Aufnahmegebühr in Höhe von 30% des Gesamtentgelts stellt eine unangmessen höhe Vergütung dar, die Vereinbarung ist daher unwirksam.
2. Die Klausel "Die (...) GmbH Dienstleistungsbetriebe dürfen diesen Ratenzahlungsantrag zum Zwecke der Ablösung oder Absicherung gegenüber Dritten verwenden" verstößt gegen § 9 AGBG i.V.m. den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
3. Dasselbe gilt für die Klausel, "wenn ich fehlende Bankangaben nicht unverzüglich nachreiche, erlaube ich ... oder deren Beauftragten, bei Dritten (z.B. Banken, Arbeitgeber etc.) diese auf diskrete Weise zu erfragen".
4. Die Klausel "Die Zentrale der ... entscheidet über die Annahme des Ratenzahlungsantrages. Erst dann kommt die Teilzahlungsabrede zustande" ist ebenfalls nach § 9 Abs. 1 Abs. 2 AGBG unwirksam.
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OLG Nürnberg - Urteil vom 10.10.95 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Wenn der Kunde das Entgelt für einen Partnervermittlungsvertrag in Raten zahlen darf und hierfür ein Preisaufschlag verlangt wird, stellt dies einen Verbraucherkredit dar. Der Kunde muß daher über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Der Verstoß gegen die Belehrungspflicht stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
2. Hat der Kunde dem Vermittler vorab mehrere ausgefüllte und unterschriebene Überweisungsvordrucke überlassen und versucht der Vermittler, diese nach Kündigung des Vertrages einzulösen, so stellt dies ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß dar.
3. Es stellt ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn der Vermittler nach Erhalt der Kündigung des Vertrages behauptet, der Kunde sei weiterhin an der Vertrag gebunden und zur Zahlung der Raten verpflichtet.
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LG Düsseldorf - Urteil vom 04.05.94 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: Die Entscheidung betrifft die Frage der Wirksamkeit bestimmter Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen |
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OLG Stuttgart - Urteil vom 26.01.93 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: Ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften kann auch dann noch ausgeübt werden, wenn die andere Vertragspartei bereits einen Vollsteckungsbescheid über die ihr zustehende Leistung erwirkt hat. Wird der Widerruf erklärt, ist die weitere Vollstreckung unzulässig. |
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OLG Hamm - Urteil vom 08.06.89 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: Zur rechtlichen Beurteilung eines sogenannten Repräsentantenvertrages.
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OLG Stuttgart - Urteil vom 15.07.88 |
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Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Eine Klausel, wonach die Hälfte der vereinbarten Vergütung auf sofort zu erbringende Leistungen entfällt, ist unwirksam, wenn nicht differenziert wird, welche Partei kündigt bzw. Anlaß zur Kündigung gegeben hat.
2. Unwirksam ist eine solche Klausel ebenfalls, wenn sie dem Kunden den Nachweis abschneidet, dass diese sofort zu erbringenden Leistungen tatsächlich erbracht worden sind.
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