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09 | 03 | 2010
Entgeltsrückzahlung
BGH - Urteil vom 17.01.08 PDF Drucken

Amtliche Leitsätze: a) Ein aufgrund des Inserats eines Vermittlungsinstituts mit einer tatsächlich nicht vermittlungsbereiten Person (Lockvogelangebot) zustande gekommener Partnervermittlungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Er kann aber nach § 123 BGB anfechtbar sein.

b) Weder aus § 656 BGB noch aus der den Kunden eines Partnervermittlungsunternehmens geschuldeten Diskretion folgt die Unzulässigkeit einer Zeugenvernehmung des in der Anzeige Beschriebenen über die Behauptung eines Lockvogelangebots.

c) Die Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei, Namen und Anschrift eines nur ihr bekannten Zeugen mitzuteilen, kann nicht als Verletzung sekundärer Darlegungslast, sondern lediglich als Beweisvereitelung im Rahmen des § 286 ZPO gewürdigt werden.

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OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.10.07 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung:  Bei einem Entgelt in Höhe von 7.540,00 € für die bloße Übermittlung von 8 Anschriften aus dem bei dem Partnervermittler vorliegenden Anschriftenbestand stehen Leistung und Gegenleistung völlig außer Verhältnis.

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LG Kiel - Beschluss vom 02.07.07 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Ein Besuch des Vermittlers in der Wohnung des Kunden, der nicht nur dem Vertragsschlus, sondern auch der Information des Kunden dient, erfüllt nicht den Tatbestand des § 312 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB (Besuch auf Bestellung des Kunden).

2. Lässt der Unternehmer bei einem Haustürwiderrufsgeschäft den Kunden durch vorgedruckte Erklärung bestätigen, dass die Vertragsverhandlungen aufgrund einer vorhergehenden Bestellung des Kunden geführt worden seien, so lässt er sich damit eine „bestimmte Tatsache", mit der zum Nachteil des Kunden die Beweislast umgekehrt wird, bestätigen. Damit ist die Klausel unwirksam.

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OLG Koblenz - Urteil vom 18.12.06 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Ein Entgelt in Höhe von 22.500,-- DM für einen Vermittlungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr bewegt sich in einem für Partnerschaftsvermittlungsverträge mit gehobenem Anspruch üblichen Rahmen.

2. Die Schlechterfüllung eines Partnervermittlungsvertrages hat in der Regel keine Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Partnervermittlers. Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen. Das geleistete Honorar kann allenfalls dann zurückgefordert werden, wenn der Vermittler überhaupt keine Leistungen erbracht hat, oder wenn die bisherigen Leistungen des Partnerschaftsvermittlers für den Kunden in einer ohne Berührung der Persönlichkeitssphäre Dritter aufklärbaren Weise völlig wertlos gewesen sind.

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OLG Koblenz - Beschluss vom 03.01.06 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Wenn der Vermittler sich verpflichtet „eine höchstmögliche Übereinstimmung der Partnerwünsche zu gewährleisten“, muß er tatsächlich geeignete Partnervorschläge erbringen. Entsprechen die unterbreiteten Partnervorschläge nicht dem Anforderungsprofil des Kunden, kann eine Nichterfüllung des Vertrages vorliegen.

2. Die Klausel „Partnervorschläge, die vom Kunden nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Fa. H… gegenüber schriftlich beanstandet werden, gelten als vertragsgerecht.“ ist nach § 309 Nr. 12 BGB unwirksam.

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AG Hamburg-Blankenese - Urteil vom 27.07.05 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Die Klausel "Sollte in der vereinbarten Laufzeit ein Erfolg nicht eintreten, verlängert sich die Zusammenarbeit ohne zeitliche Begrenzung kostenfrei bis zum Erfolg." verlängert die vereinbarte Laufzeit quasi auf Lebenszeit, so dass auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine zeitanteilige Rückzahlungsforderung möglich ist.

2. Das völlige Untätigbleiben des Vermittlers trotz Mahnung/Fristsetzung stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar (vgl. § 323 Abs. 5 Satz 2, § 281 Abs. 1 Satz 2 BGB) und berechtigt zum Schadensersatz mit der Folge, dass dem Vermittler kein Entgeltsanspruch zusteht und im Voraus gezahlte Entgelte zurückzuzahlen sind.

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BGH - Urteil vom 19.05.05 PDF Drucken

Amtlicher Leitsatz: Stellen sich die Bestimmungen einer im Anschluß an einen Formularvertrag (hier: Partnerschaftsvermittlungsvertrag) unterzeichneten Zusatzvereinbarung als von einer Vertragspartei gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung dar (§ 305 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB), so reicht für die Beurteilung, die Zusatzvereinbarung sei "im einzelnen ausgehandelt" (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB), nicht die Feststellung, daß der Verwender der anderen Vertragspartei die Unterzeichnung "freigestellt" habe; Voraussetzung für ein "Aushandeln" ist - jedenfalls bei einem nicht ganz leicht verständlichen Text -, daß der Verwender die andere Vertragspartei über den Inhalt und die Tragweite der Zusatzvereinbarung belehrt hat oder sonstwie erkennbar geworden ist, daß der andere deren Sinn wirklich erfaßt hat.

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AG Siegburg - Urteil vom 23.07.04 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: Nach Ansicht des Gerichts ist eine Klausel über ein Entgelt für Anlaufleistungen (Bearbeitungsentgelt) in Höhe von 30 Prozent des Gesamtentgelts wirksam. Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 308 Nr. 7 BGB.

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OLG Koblenz - Urteil vom 17.10.03 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Ein sogenannter VIP-Vertrag, der ein Entgelt in Höhe von 35.000,-- DM vorsieht, ist nicht wegen sittenwidriger Preisüberhöhung nichtig, wenn während einer Laufzeit von zwei Jahren 25 adäquate Partnervorschläge übersandt werden.

2. Bei Partnerschaftsvermittlungsverträgen besteht ein schützenswertes, die Intimsphäre respektierendes Diskretionsbedürfnis aller Beteiligten, d.h. der Kunden und der benannten Partner. Eine Beweisaufnahme und Befragung der in den Partnervorschlägen benannten Personen verbietet sich deshalb (BGHZ 112, 122, 12).

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AG Mönchengladbach - Urteil vom 14.08.03 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: Wenn ein Partnervermittler seinem Kunden vor Vertragsschluss wahrheitswidrig mitteilt, dass alle Kunden für die Vermittlung bezahlen müßten, und diese Aussage für den Vertragsschluss ursächlich ist, so kann der Kunde seine Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten.

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LG Köln - Urteil vom 26.03.03 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: Ein Partnervermittlungsvertrag, der ein Entgelt in Höhe von 1.542,06 € für die Vermittlung von zwei Partneradressen vorsieht, ist wegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung sittenwidrig, wenn ursprünglich vorgesehen war, für dasselbe Entgelt sechs Partneradressen zu vermitteln. 

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AG Daun - Urteil vom 12.03.03 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: Die Aufteilung der Vertragslaufzeit in einen entgeltlichen "aktiven" und einen unentgeltlichen "passiven" Teil (wobei lediglich in der aktiven Phase ein Anspruch auf Unterbreitung von Partnervorschlägen besteht), ist ohne sachlichen Grund nach § 9 AGBG (heute § 307 BGB) unwirksam.

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AG Mönchengladbach - Urteil vom 07.01.03 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Ein verbundenes Geschäft im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes (heute §§ 358f. BGB) liegt nicht vor, wenn hinsichtlich des Darlehens kein konkretes Kreditinstitut benannt wird.

2. Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB (Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit bei Diensten höherer Art) ist individualvertraglich ohne weiteres abdingbar.

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AG Neuss - Urteil vom 07.02.02 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Eine formularmäßige Vereinbarung über einen pauschalen Schadensersatzanspruch in Höhe von 40% des Entgelts für den Fall der Kündigung ist unwirksam, wenn dem Kunden nicht die Möglichkeit des Nachweises eines tatsächlich geringeren Schadens eingeräumt wird. 

2. Eine Vereinbarung, wonach 28% des Entgelts auf die sogenannten Anlaufarbeiten entfallen sollen, ist unwirksam.  

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AG Frankfurt/M. - Urteil vom 23.12.99 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: Im Falle der Kündigung eines Partnervermittlungsvertrages kann das gesamte Entgelt nur dann zurückverlangt werden, wenn die bisher geleisteten Dienste für den Kunden völlig wertlos gewesen sind. Wertlos sind die Partnervorschläge aber nicht schon dann, wenn sie von dem Kunden aufgrund seiner subjektiven Einstellung als mangelhaft qualifiziert werden. Insoweit kommt es vielmehr auf einen objektiven Beurteilungsmaßstab an, wobei im Hinblick auf den Schutzzweck des § 656 Abs. 1 BGB strenge Maßstäbe anzulegen sind.

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AG Dortmund - Urteil vom 28.04.98 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Ein Partnervermittlungsvertrag, in dem nicht beschrieben ist, nach welchen Kriterien sich die Partnerauswahl richten soll, ist nicht ausreichend bestimmt und damit nicht zustande gekommen. 

2. Wenn der Vermittler den Kunden formularmäßig dazu verpflichtet zur Finanzierung des Vermittlungsentgelts ein Darlehen aufzunehmen und dafür sorgt, daß eine Mitarbeiterin mit zur Hausbank des Kunden geht und dort das Geld unmittelbar in Empfang nimmt, so liegt ein verbundenes Geschäft im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes vor.

 

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OLG Düsseldorf - Urteil 23.04.98 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: Eine Bestellung im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG (heute § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB) liegt nur dann vor, wenn der Kunde den anderen Vertragspartner ausdrücklich auffordert, zum Zwecke des Führens von Vertragsverhandlungen über einen konkret bestimmten Gegenstand in seine Privatwohnung zu kommen. Bei einem Besuch lediglich zu Informationszwecken behält der Kunde sein Widerrufsrecht.

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AG Dortmund - Urteil vom 12.05.93 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Ein Partnervermittlungsvertrag endet mit dem Tod des Kunden. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

2. Zur Berücksichtigung der Kosten des Partnervermittlers bei der Rückabwicklung eines vorzeitig beendeten Partnervermittlungsvertrages.

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AG Köln - Urteil vom 12.05.93 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: Eine Regelung in einem Formularvertrag eines Partnervermittlers, wonach von einer Gesamtvergütung von ca. 6.000 DM allein  4.450,-- DM zuzüglich MWSt, d. h. 87% des Gesamtentgelts,  auf das Entgelt für ein Persönlichkeitsgutachten entfallen, ist nach § 10 Nr. 7 AGBG (heute § 308 Nr. 7 BGB) unwirksam. 

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BGH - Urteil vom 29.05.91 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Eine Kostenpauschale in Höhe von 3.990,-- DM ist bei einem Gesamtentgelt von 6.954,-- DM unangemessen hoch.

2. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages kann der Vermittler bis zum Vertragsende schon erbrachte besondere Aufwendungen, die nicht mehr rückgängig zu machen und auch nicht für andere Verträge (anteilig) verwendbar sind, zum Beispiel Provisionen, Reisekosten  ungekürzt in Rechnung stellen.

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BGH - Urteil vom 01.02.89 PDF Drucken

Zum Inhalt der Entscheidung: 1. Partnervermittlungsverträge sind im Regelfall Dienstverträge über Dienste höherer Art gemäß § 627 BGB.

2. Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB kann bei solchen Verträgen nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

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