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09 | 03 | 2010
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Erstberatung

In einer Erstberatung wird der Sachverhalt zunächst nur im Hinblick auf die rechtlichen Probleme besprochen und geprüft, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind.

Allgemeine Anfragen zu meinen Leistungen, Beratungsterminen und zu den zu erwartenden Kosten beantworte ich sofort und kostenfrei.

Eine auf Ihren konkreten Rechtsfall bezogene Erstberatung zu Streitigkeiten aus einem Ehe- oder Partnervermittlungsvertrag biete ich unverbindlich für

50,00 € einschl. MwSt.

an. Während des Erstberatungsgesprächs wird anhand der vorliegenden Unterlagen und des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes der Fall erörtert und eine Bewertung der Rechtslage abgegeben. Ich unterbreite Ihnen Vorschläge für das weitere Vorgehen und informiere Sie über die damit verbundenen Chancen und Risiken. 

In der Regel lässt sich schon nach der Erstberatung - und ohne weitere, kostenaufwändige Prüfungen - gut abschätzen, ob es sinnvoll ist, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

Bei einem nachfolgenden Tätigwerden, z.B. der Geltendmachung von Ansprüchen, wird die Vergütung für die Erstberatung auf die danach anfallende weitere Vergütung angerechnet.

Da ich bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Partnververmittlungsrechts betreue,  biete ich Ihnen nicht nur zeitnahe Besprechungstermine in meiner Kanzlei an, sondern darüber hinaus auch Rechtsberatung via Telefon oder e-mail.

 


Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp
Viehofer Str. 60
45127 Essen
Tel. 0201 - 37 97 804
Fax 0201 - 37 97 805
heskamp1 (at) heskamp.de
 
Kanzlei Dr. Heskamp

In den untenstehenden Menüs finden Sie nähere Informationen zu den von mir angebotenen Leistungen.

Die genannten Leistungsangebote richten sich an Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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